Honorar / Vollmacht
Anwaltshonorar
Das Honorar wird bei Mandatsaufnahme verhandelt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Es berechnet sich - in Übereinstimmung mit den standes- und berufsrechtlichen Vorgaben - in der Regel auf der Basis von Zeitaufwand und/oder Streitwert (Interessenwert).
Der Stundenansatz (Berechnung nach Zeitaufwand) beträgt aktuell üblicherweise CHF 270.00, kann in Einzelfällen aber je nach den Anforderungen des Mandats mehr oder weniger betragen. Zu dem nach Zeitaufwand ermittelten Honorar wird ein sogenannter Interessenwertzuschlag erhoben. Der Sekretariatsaufwand ist grundsätzlich im Stundenansatz enthalten.
Anders als andere Kanzleien verlangen wir keine Pauschale für Kleinspesen. Das Honorar versteht sich aber zuzüglich ausgewiesener Spesen und 8.1% MWSt.
In der Regel wird eine Akontozahlung vereinbart. Im Übrigen erfolgen grundsätzlich monatliche Zwischenrechnungen. Die Rechnungsstellung wird ohne anders lautenden Kundenwunsch jeweils von einer detaillierten Aufwandbeschreibung begleitet.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie zunächst, ob die Versicherung das fragliche Rechtsgebiet abdeckt und ob Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl), denn manche Versicherungen behalten sich die Bearbeitung ihrer Versicherungsfälle durch ihre eigenen Unternehmensjuristen vor. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig um eine Kostengutsprache zu bitten, damit später unangenehme Überraschungen vermieden werden. Gegenüber Ihrem Rechtsanwalt bleiben grundsätzlich Sie Honorarschuldner, auch wenn Sie die Honorarkosten auf die Rechtsschutzversicherung abwälzen können.
Notariatsgebühren
Die Kosten für notarielle Arbeiten richten sich nach der Kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren.
Die Notariatspersonen sind verpflichtet, für ihre Amtsverrichtungen die in dieser Verordnung festgesetzten Gebühren zu beziehen.